Meinungs- und Pressefreiheit: Freispruch für Kritiker der Corona-Pandemie

Sebaso, CC BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0, via Wikimedia Commons

Sie wurden ausgeschlossen, weggesperrt und als Corona-Leugner, Rechtsradikale oder Schwurbler beschimpft, nun scheint es zumindest ein wenig Gerechtigkiet zu geben. Menschen und Medien, die sich während der Corona-Pandemie kritisch bezüglich der Maßnahmen geäußert haben, wurden ganz schnell zur Zielscheibe der ganzen Gesellschaft. Seien es Privatpersonen, Wissenschaftler oder Medien, alle, die nicht der Meinung von Regierung, der WHO oder sonstigen Eliten waren, wurden ganz schnell diskreditiert. Als besonders bekanntes Beispiel ist hier der Biologe Clemens Arvay zu nennen, dem aufgrunde seiner Impfskepsis die Wissenschaftlichkeit aberkannt wurde, der Vorwürfe und Angriffe von linken Medien und sogar Wikipedia ertragen musste und schlussendlich den Freitod wählte. Noch nie zuvor waren verschiedene Ansichten und Meinungen so wenig gewünscht wie das jetzt gerade der Fall ist (Corona, Ukraine, Klima). Meinungs- und Pressefreiheit, zwei Rechte, die eigentlich beide eine feste Säule im Grundgesetz darstellen, wurden auf ein Minimum reduziert. Auch Zensuren und Sperrungen in den sozialen Medien sind noch immer gang und gäbe. Überraschenderweise kam es aber nun zu gerichtlichen Freisprüchen von eben diesen Kritikern vor Gericht. Als bekannte Beispiele müssen dabei vor allem der medizinische Mikrobiologe und Coronaskeptiker Sucharit Bhakdi und der Linzer Journalist Florian Machl genannt werden, die beide vor Gericht freigesprochen wurden. Ein Desaster, dass es dafür überhaupt eine Verhandlung braucht, Stichwort Meinungs- und Pressefreiheit.

Freispruch für Bhakdi (tkp.at)