Während sich bei der “Denkzettelwahl” klar gezeigt hat, dass die Österreicher genug von Hass, Hetze und Spaltungspolitik haben und die Regierungsparteien klar abgewählt wurden, überschlägt sich die linkswoke Blase nun vor blinder Wut. Bereits während des Wahlkampfes sprengte man jegliche Grenzen des schlechten Geschmacks und verglich Kickl und die FPÖ in derben Videos, Bildern und Volkstheaterinszenierungen mit Hitler und den Nazis. Wie derartige Vergleiche aus juristischer Sicht zu betrachten sind, wie weit die Freiheit der Kunst gehen darf und warum an anderer Stelle mit einem anderen Maß gemessen wird, darüber unterhalten wir uns heute mit Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic.